- Datum
- 16. Oktober
2011
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- Wenke Richter
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Nichts Neues in der Diskussion um das Urheberrecht

Podiumsdiskussion zum Urheberrecht. V.l.n.r.: Herr Dr. Paal, Frau Dr. Beger, Herr Dr. Sprang, Herr Dr. Krings. Foto: Wenke Richter
Freitag, 11 Uhr am Hot Spot Professional & Scientific Information in Halle 4.2, gab es für alle Kenner der Materie Urheberrecht ein fast schon als wunderbare Inszenierung zu bezeichnende Podiumsdiskussion mit dem reißenden Titel “Urheberrecht Aktuell – Technik JA, Jura NEIN”. Auf dem B.I.T.-Sofa saßen und stritten sich: Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, Frau Prof. h. c. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, Dr. Stefan Paal, Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, und Dr. Günter Krings, MdB der CDU/CSU-Fraktion. Die Rollen waren klar verteilt, wenn man die Positionen der Diskutanten zum Thema kennt, was letztlich auch nicht schwer ist.
Eigentlich klang die Vorankündigung im Messeplan sehr vielversprechend: “Technisch ist alles machbar, aber was sagen Wissenschaft, Verlage und Juristen dazu? Wie kann ein zukunftsfähiges Urheberrecht in der modernen Medien- und Informationsgesellschaft aussehen? Wie kann ein System aussehen, das sowohl für Urheber als auch für Verwerter und Nutzer akzeptabel ist? Sind Wahrung, Anspruchs- und Wunschdenken im Urheberrecht überhaupt realisierbar?” Irgendwie war ich trotz Erfahrung voller Hoffnung zur Diskussion hingegangen, Neues oder zumindest Anderes zum Thema zu erfahren. Nun ja, diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Zumindest war die Diskussion angesichts Kabbeleien und Funkensprühen zwischen Herrn Dr. Sprang und Frau Prof. Beger amüsant, auch wenn ich hier das Gefühl hatte, das Drehbuch schon zu kennen.
Kommen wir zum Inhalt der Podiumsdiskussion: Herr Dr. Sprang startete in den Disput mit der Aussage, dass durch die Digitalisierung am Ende jedes einzelne Verlagsprodukte billiger werde, da es mehr Nutzer pro Werk gebe. Zudem kritisierte er, dass bisher die Verlage noch keine Vergütung durch Bibliotheken bzgl. Digitalisate im Sinne des § 52b UrhG gesehen habe. Frau Beger warf daraufhin ein, dies sei dem Prozess um die Höhe der Vergütung geschuldet, der zur Zeit zwischen VG Wort und Bibliotheken noch laufe. Solange es hier keine verbindliche Regelung gebe, könnten Bibliotheken auch nichts zahlen.
Dr. Stefan Paal, der mehr als Vertreter eines vom Frauenhofer Institutes entwickelten Digitalisierungsprogrammes für virtuelle Lesesäle anstatt als Wissenschaftler im Gespräch agierte, hob die Enttäuschung der Nutzer anlässlich der Beschränkungen durch $ 52b UrhG hervor. Die Wertschöpfung eines Werkes liegt nicht allein im Inhalt, sondern in seiner Kontextualisierung, so Paal.
Herr Dr. Krings argumentierte, dass Schranken im Urheberrecht nicht das Kerngeschäft von Bibliotheken organisieren sollten. Schwierig waren dann seine kulturpessimistischen Aussagen, dass das Internet die heutige Jugend dazu verleite, nur noch alles kostenlos zu bekommen. Solch eine Pauschalverurteilung einer jüngeren Generation finde ich nicht nur realitätsfern, sondern auch konfliktschürend. Wem nützt solch ein massiver Vorwurf? Wie soll “die Jugend” darauf angemessen reagieren? Warum trägt sie die darin implizierte Schuld? Wie schaut es mit der Medienkompetenzvermittlung seitens Eltern, Schule aus? Gibt es hier Versäumnisse, die die Politik mit fehlenden Maßnahmen verantwortet (z. B. entsprechende Lehrfächer an den Schulen, Bereitstellung finanzieller Mittel in der Bildungspolitik)?
Einig waren sich alle Diskutanten, dass § 52b UrhG keineswegs sinnvoll sei. Die Gründe sind natürlich bei jeder Position anders. Zum Schluss wies Sprang auf die Problematik hin, dass Verlage zu wenig über ihre Arbeit sprechen. Nutzer wüssten nicht, was Verlagskompetenzen seien. Der Leser solle letztlich Druck auf die Bibliotheken ausüben, benötigte Verlagsprodukte anzuschaffen, z. B. den Kauf entsprechender Verlagslizenzen. Jedoch liegt nicht immer der Nichterwerb am Unwillen der Bibliotheksleitung, sondern oft an fehlendem Budget oder Lizenzangebote bzw. an Nutzungsbedingungen, die einen Erwerb nicht rechtfertigt. Wie immer liegt die Wahrheit in der Mitte.
Die Podiumsdiskussion fand ihren Abschluss in einem Meinungsaustausch zu Fair Use und zur Initiative Faires Urheberrecht (weitere Informationen auf der Webseite). Wie die Positionen dazu verteilt sind, lässt sich leicht denken. Frau Dr. Beger fand Faire Use diskussionswürdig, Herr Dr. Sprang jedoch als schmarotzend, wenn Nutzer sich Leistung einfach aneignen, und es keine bessere Alternative zu dem sei, was wir haben. Mit Fair Use würde der Weg der Kulturlosigkeit beschritten und für Deutschland auch ein Verlust von Wirtschaftskraft bedeuten. Dr. Krings sieht in Fair Use ein Verstoß gegen das hiesige Rechtsprinzip.
Nach der Podiumsdiskussion hatte ich die Gelegenheit, mit dem Mitinitiator Ronald Kaiser über die Initiative zu sprechen. Ziel der Initiative sei es, das Urheberrecht transparenter und für den Nutzer verständlicher zu gestalten, Netzsperren zu verhindern sowie ein europäisch konnotiertes Fair-Use-Prinzip in die Diskussion zu bringen. Das bisherige Urheberrecht hinke der Technikentwicklung und -nutzung hinterher. So können Facebook-Nutzer für die Anzeige eines innerhalb einer Verlinkung mitgelieferten und angezeigten Bildes abgemahnt werden. Entspricht diese Regelung tatsächlich der alltäglich Nutzung und Technikstandard? schade, dass über diese Punkte in der Diskussion nicht gesprochen wurde.
Was ist das Fazit zur Podiumsdiskussion? Sie versprach zunächst inhaltlich nicht, was in der Vorankündigung stand. Die Positionen der Disputanten waren für jeden von vornherein klar, der sich nur halbwegs oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat. Neue Perspektiven und Gedankengänge wurden nicht einmal angedacht. Letztlich kann man festhalten, dass die Fronten zwischen den Parteien hart gezogen sind. Jedoch löst dies keineswegs die Problematik, nämlich das Urheberrecht in seinen Grundgedanken (Schutz geistigen Eigentums eines Urhebers mit Ausgleich öffentlicher Ansprüche) zu bewahren und gleichzeitig der technisch-gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen. Schade und enttäuschend!
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