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Google Book Settlement: Unvereinbare Positionen

Prof. Roland Reuss: Erklärter Gegner von Googles Digitalisierungsprojekt

Prof. Roland Reuß: Erklärter Gegner von Googles Digitalisierungsprojekt

Das umstrittene Google Book Settlement betrifft Verleger in aller Welt. Kein Wunder, dass sie so zahlreich zu einer der Top-Veranstaltungen der diesjährigen Buchmesse erschienen waren. Unter dem Titel “What’s New about Google” diskutierten Vertreter der amerikanischen und europäischen Positionen ihre Sicht der Dinge.

So lebhaft und so kontrovers, dass ganz klar wurde: Die Debatte um den umstrittenden Vergleich zwischen der US Author’s Guild und der Association of American Publishers (AAP) auf der einen und Google auf der anderen Seite über die (ungenehmigte) Digitalisierung und Onlinenutzung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher durch den Suchmaschinen-Giganten ist symptomatisch für das was, die Buchbranche derzeit weltweit umtreibt. Nämlich die Digitalisierung von Inhalten, das veränderte Medien(nutzungs)verhalten – eine Entwicklung, die sich noch zuspitzen wird, wenn die heutigen Computerkids heranreifen – und nicht zuletzt der Umgang mit dem kulturellen Erbe, auch von Seiten der Politik, die z.B. Gelder für die die Digitalisierung der Bibliotheksbestände bereitstellen müsste.

Zur Erinnerung: Der bislang ausgehandelte (aber noch noch nicht rechtsgültige) Vergleich ist aufgrund der sich nahezu überschlagenden Entwicklungen in in den letzten Wochen schon wieder Rechtsgeschichte und wird nun neu verhandelt.

Das Ergebnis dieser Neuverhandlungen darf mit Spannung erwartet werden. Denn die Veranstaltung zeigte – ebenso wie die Diskussionen im Vorfeld – , wie eng die internationale Buchbranche zwar einerseits mittlerweile zusammengerückt ist, aber wie groß andererseits die Unterschiede doch noch sind.

“Wir wollen ’Opt-in’ statt ‘Opt-out’”, sagte Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Das bisher vorgesehene Opt-out-Verfahren bedeutet, dass Google (einfach schon mal) digitalisiert und Verlage aktiv werden müssen, wenn sie aus dem Verfahren austreten wollen. Urheberrecht bedeute, so Sprang, dass jeder, der Inhalte kommerziell nutzen wolle, vorher die entsprechenden Rechte einholen müsse. Er warnte zudem, vor einer Monopolisierung des digitalen Buchmarktes.

Roland Sarnoff (Bertelsmann), der die amerikanische (Verhandlungs)position vertrat, setzt auf eine pragmatische Lösung unter der großen Überschrift “Choice and Control”. Er verwies zudem auf die unterschiedlichen Rechtssysteme und Auffassungen (auch in Bezug auf dem Begriff Urheberrecht) in den USA und etwa europäischen Ländern – was die schon lange vor Gericht geführten Verhandlungen nicht eben vereinfacht.

Kein Blatt vor den Mund nahm Prof. Roland Reuß: ”Google missachtet internationales Recht. Wenn jemand dein Buch scannt, ohne zu fragen, ist das illegal”. Damit stimmte auch Sarnoff überein: “Deshalb sind wir ja vor Gericht gegangen”. Googles Vorgehen gefährde, so Reuß, langfristig die Position von Content-Produzenten (=Urhebern). Viele Menschen seien irritiert, vom dem, was Google tut.
 
Santiago de la Mora (Google Book Search) verteidigte unerschütterlich die Position und Philosophie seines Unternehmens und betonte, das Google sehr wohl Urheberrechte beachte. Sein Hauptargument ist der Nutzer, der (durch Google) Zugang zu allen verfügbaren Informationen bekommen soll.

In Frankfurt war die Debatte nach einer Stunde zu Ende. In New York geht es am 9. November weiter. Dann findet die Anhörung für die überarbeitete Fassung des Settlements statt – und ein weiteres Kapitel der Geschichte wird aufgeschlagen.

Mehr zur amerikanschen Perspektive unter: http://www.buchmesse.de/de/fbm/news-media/newsletter/ausgabe_oktober/01587/index.html

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